Die 2-jährige Ausbildung und die hohe qualitative Zielsetzung beim Erwerb und der Förderung von Schlüsselqualifikationen - Fachkompetenz, Sozialkompetenz, Methodenkompetenz und Individualkompetenz - kann während der Ausbildung durch Zusatzunterricht mit der Ausbildereignungsprüfung (Prüfungsteil IV - Meisterprüfungsordnung) optimal ergänzt werden. Somit wird der/die Bautechniker/in befähigt die Auszubildenden in den jeweiligen Betrieben auszubilden.
Ebenso ist es möglich die Ausbildung zum/zur Gebäudeenergieberater/in in Form von Zusatzunterricht in Zusammenarbeit mit der Handwerkskammer Heilbronn zu erwerben. Somit ergibt sich eine weitere qualifizierte Zusatzausbildung, die sich optimal mit dem Aufgabengebiet des/der Bautechnikers/in kombinieren lässt. Die Chancen bei der späteren Arbeitsplatzwahl werden durch diese Zusatzangebote erheblich erhöht.
Neben der fachlichen Kompetenz wird verstärkt Wert auf eine gute Ausbildung in den Bereichen der Personalführungskompetenz und in Präsentationstechniken gelegt. In der Technikerarbeit werden alle erlernten fachlichen Inhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten für das mittlere Management in der Baubranche bei der Lösung realistischer Problemstellungen verknüpft. Die Technikerarbeit ist damit ein hervorragendes Präsentationsmittel in den Bewerbungsgesprächen. Mit der Technikerarbeit und den Abschlussprüfungen schließen die angehenden Bautechniker/Bautechnikerinnen ihre Ausbildung ab. Sie erwerben außerdem damit auch die Fachhochschulreife.
Der Abschluss "Staatlich geprüfte/r Bautechniker/in" ist wie der Bachelorabschluss an Hochschulen auf Niveau 6 des EQR/DQR eingeordnet.
In den letzten Jahren fanden sehr viele "Staatlich geprüfte/r Bautechniker/innen" in der Bauwirtschaft neue und sehr interessante Aufgabenbereiche.
Die Fakten nochmal zusammengefasst
Prüfungen | Die Prüfung zum/zur staatlich geprüften Techniker/Technikerin Fachrichtung Bautechnik erfolgt in den mit 2) (siehe "Unterrichtsfächer") gekennzeichneten Prüfungsfächern. Die Auswahl der Prüfungsaufgaben erfolgt über das Regierungspräsidium Stuttgart. Während der Ausbildung ist eine Technikerarbeit zu erstellen. |
---|---|
Ausbildungsdauer | Die Ausbildung dauert 2 Schuljahre. Beginn ist immer im ungeraden Jahr. Der Unterricht findet an 5 Wochentagen im Umfang von ca. 40 Schulwochenstunden statt. Die Klassenstärke beträgt ca. 25 Schülerinnen und Schüler. |
Ausbildungskosten | Vom Landkreis Schwäbisch Hall wird ein Schulgeld derzeit nicht erhoben. |
Beihilfen | Finanzielle Förderung kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) beantragt werden. (Auskünfte und Anträge bei den BAföG-Ämtern, i. d. R. Landratsämter) |
Anmeldung | Informationen zur Anmeldung erhalten Sie unter der Telefonnummer 0791-9551-10. Das Anmeldeformular finden Sie unter "Online Anmeldung". |
Voraussetzungen | Mindestens Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand. Erfolgreicher Abschluss der Berufsschule und einer Berufsausbildung in einem Bauhaupt- oder Baunebenberuf und mindestens 2 Jahre baubezogene Praxis nach Abschluss der Berufsausbildung. Bei Bewerbern mit Fachhochschulreife oder Hochschulreife beträgt die einschlägige Berufstätigkeit mindestens 1 Jahr. |